Ein Umtausch in Waren ist weder im Gesamten noch in Teilen möglich. Des Weiteren
werden auch KEINE Waren oder Konsumationsgutschriften ausgestellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vienna Coffee College (VCC) in Folge
Firma Hawara Kaffee- Betriebs und Handels GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Vienna Coffee College und in deren Folge für die Dienstleistungsfirma Hawara Kaffee- Betriebs- und Handels GmbH Kaffee Betriebs und Handels GmbH – nachstehend VCC genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2 Das Vienna Coffee College ist eine Marke zu 100% im Besitz der Hawara Kaffee- Betriebs- und Handels GmbH und wird auch von dieser vertreten und betrieben.
Etwaige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom VCC vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber bekannt gegeben.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Zusammenarbeit begründet keinen Arbeitsvertrag ist von beiden Vertragspartnern nicht gewollt und erwünscht .
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt das VCC selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem VCC kommt durch die Übermittlung des vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformulars oder durch Barzahlung vor Ort zu Stande. Kursanmeldungen sind nur per Onlinekauf oder im Wiener Rösthaus, Tigergasse 33, 1080 Wien möglich. Bei Fragen verwenden sie bitte das Kontaktformular . Dieses finden sie auf der Homepage http://www.wienerroesthaus.at
3.2 Den Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnungen sind in der Homepage des VCC aufgeführt und aufgelistet. Bei Individuellen Kursen werden gesonderte Angebote dem Auftraggeber unterbreitet.
Änderungen des Kurstitels, Programms, der Kursleitung oder des Kursorts begründen keinen Rücktrittsanspruch,
3.3 Kursplätze werden nach Buchungsreihenfolge vergeben und erst nach Bezahlung des Kursbeitrages gesichert. Der Zahlungseingang des Kursbeitrags bei der HAWARA KAFFEE- BETRIEBS- UND HANDELS GMBH KAFFEE BETRIEBS UND HANDELS GMBH hat sofort bei Buchung zu erfolgen bzw. binnen 5 Werktagen nach Rechnungslegung an Firmenkunden durch das VCC. Buchungen die innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn erfolgen sind immer sofort zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung behält sich die HAWARA KAFFEE- BETRIEBS- UND HANDELS GMBH KAFFEE BETRIEBS UND HANDELS GMBH das Recht vor, den Kursplatz weiterzugeben.
3.4 Voraussetzung zur Kursteilnahme ist die Vollendung des 16. Lebensjahres.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Dienstleistungspreis ergibt sich aus dem Umfang der Arbeitstätigkeit und des tatsächlichen Aufwandes. Kosten können der Homepage oder dem jeweils gelegtem Anbot entnommen werden.
4.3 Sämtliche Zahlungen die durch Rechnungslegung erfolgen sind binnen 5 Tage ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung werden Verzugszinsen in üblichen Höhe verrechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem VCC auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden weiterverrechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
4.6. Das VCC behält sich vor, Kurse, bei der die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird, abzusagen. Die Mindestteilnehmeranzahl beträgt für alle Kurse mindestens die Hälfte der maximalen Teilnehmeranzahl (z.B. bei maximal 6 Personen beträgt die Mindestteilnehmeranzahl 3 Personen).
5. Leistungsumfang
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Ist dem VCC die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat dieser den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3 Das VCC stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften Räumlichkeiten und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt.
5.4. Alle Rechte an den im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung erstellten Werke, gleich welcher Art und Form, verbleiben beim VCC .
5.5 Sämtliche Leistungen, in Form von Kursen, kommen nur bei Erreichen der jeweils angegebenen Mindestteilnehmeranzahl zu Stande.
5.6 Ausgestellte Gutscheine jeglicher Form sind ausschließlich auf Workshops, Kurse und Ausbildungen des VCC einlösbar. Die Einlösung von Gutscheinen auf Waren im Onlineshop, sowie sonstiger Waren ist ausgeschlossen.
5.7 Das Kursprogramm, das Datum eines Kurses oder Ausbildung und die Art der abgehaltenen Kurse oder Ausbildungen kann ohne Vorankündigung geändert, verschoben oder komplett eingestellt werden. Beim Kauf von Gutscheinen für bestimmte Kurse oder Ausbildungen kann bei Ruhendstellung eines Kurses oder Ausbildung dieser Gutschein sodann auf alle anderen verfügbaren Kurse oder Ausbildungen eingelöst bzw. angerechnet werden. Der Gutschein wird in diesem Fall in einen Wertgutschein mit dem genannten Kursbetrag umgewandelt. Die Stornierung eines Gutscheinkaufes auf Grund der Ruhendstellung eines Kurses ist ausgeschlossen.
5.8 Der Kauf eines Gutscheins für einen bestimmten Kurs oder Ausbildung (Kursgutschein) gilt als Wertgutschein über den Kurswert des jeweiligen Kurses oder Ausbildung zum Zeitpunkt des Gutscheinkaufs. Die/der Leistungsnehmer:in willigt etwaigen Erhöhungen der Kursgebühren nach dem Gutscheinkauf ein und ist bereit, diese Erhöhungen bei der Einlösung des Gutscheins aufzuzahlen. Das VCC verpflichtet sich zu einer automatischen Anpassung des Gutscheinwertes auf den aktuellen Wert der aktuellen Kursgebühren bis zu maximal einem (1) Jahr nach Gutscheinkauf. Gutscheine die vor mehr als einem (1) Jahr gekauft wurden, können daher von einer Preiserhöhung betroffen sein und die/der Leistungsnehmer:in willigt dieser möglichen Erhöhung ausdrücklich ein. Preiserhöhungen durch das VCC werden grundsätzlich nur in einer nachvollziehbaren Art und Weise durchgeführt, z. B. auf Grund von allgemeiner Inflation, Erhöhung der Materialkosten bzw. Betriebskosten eines Kurses oder Ausbildung, Verlängerung der Kursdauer oder ähnliches.
6. Haftung
6.1 Schadensersatzansprüche gegen dem VCC bzw. der Hawara Kaffee- Betriebs- und Handels GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des VCC selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
6.2 Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
6.3 Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
6.4 Das VCC hat alle in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen, soweit dem Dienstleister nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
6.5 Weiters übernimmt der Dienstleister keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kursteilnehmer. Im Übrigen ist jede Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht.
7. Beendigung
7.1 Sollte die Leistung aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, so ist das VCC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.2 Beruht die Vertragsbeendigung auf Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, gebührt ihm das volle Entgelt. In allen anderen Fällen hat ihm das VCC ein aliquotes Entgelt zu leisten.
7.3 Stornierungen sind nicht möglich jedoch hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Ersatztermin. Sollte dieser wieder nicht wahrgenommen werden kann um einen weiteren Ersatztermin schriftlich angesucht werden. Danach erlischt der Kursanspruch bzw vereinbarte Dienstleistung ohne Refundierung der bereits geleisteten Zahlung. Des weiteren kann die Weitergabe der Leistung an anderwertige Personen nach schriftlicher Bekanntgabe erfolgen. Bei Nichterscheinen oder Absagen am Kurstag von Seiten des Auftraggebers werden ebenfalls keine Refundierungen welcher Art auch immer durchgeführt. Auch bei Krankheitsbedingten Ausfällen gelten diese AGB wenn kein Ersatztermin gewählt wird.
Ein Umtausch in Waren ist weder im Gesamten noch in Teilen möglich. Des weiteren werden auch KEINE Waren oder Konsumationsgutschriften ausgestellt.
8. Gerichtsstand
8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des VCC bzw. der Hawara Kaffee- Betriebs- und Handels GmbH.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
9.2 Anstelle der totalen Absage eines Kurses kann das VCC bzw.die Hawara Kaffee- Betriebs- und Handels GmbH den Kurs an einen anderen Termin verschieben. Teilnehmer werden keine Reise – Hotel- oder andere Kosten erstattet.
9.3 Der Kursplatz ist nur nach Absprache und schriftlicher Vereinbarung übertragbar.
9.4 Die Vervielfältigung der Bücher, Schulungsunterlagen oder Zeitschriften ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Die Benutzer verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen das VCC dieses Schad- und Klaglos zu halten.
9.5 Das VCC weist darauf hin, dass in ihren Räumlichkeiten Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die Kursteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit dem Besuch der Angebote des Dienstleisters gemachten Aufnahmen Entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
Aufnahmen der Kurse von den Teilnehmern sind jedoch nicht gestattet oder bedürfen der Freigabe des VCC. Die Freigabe hat in
Schriftform zu erfolgen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Hawara Kaffee- Betriebs und Handels GmbH,
Tigergasse 33,
1080 Wien
+43 1 40 22 88 6
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